Aufgegebene Landwirtschaft- welcher Versicherungsschutz ist hier sinnvoll?

Sie haben Ihre Landwirtschaft aufgegeben, sind aber noch Besitzer entsprechender stillgelegter Gebäude und Anlagen? Sie fragen sich, welchen Umfang Ihre Versicherung für diese aktuell nicht mehr aktiv genutzten Gebäude sinnvoll und angemessen ist? Sie sind unsicher, welche Risiken überhaupt versichert werden müssten? Dann helfen wir Ihnen sehr gern weiter.

Die IST-Situation

Sie haben Ihren Betrieb stillgelegt, besitzen aber noch große Gebäude im Außenbereich, die Sie möglicherweise in anderer Weise nutzen, als es früher der Fall war.

Häufig werden solche Gebäude wie folgt genutzt:

  • Lagerung von Stroh und Heu
  • Winterlager für Wohnwagen oder Wohnmobile (Vermietung)
  • Unterstand für Oldtimer oder andere Fahrzeuge, die nicht täglich genutzt werden
  • Lagerung von Materialien und Gegenständen oder Möbeln

„In der Absicherung von Gebäuden im Außenbereich ist eine erhöhte Sorgfalt notwendig.“

Was passiert im Schadenfall?

Nach einem Schadenfall möchten viele Gebäudebesitzer ihre großräumigen Gebäude wieder aufbauen. Immerhin genießen sie auch einen Bestandsschutz für die Gebäude, was im Außenbereich längst keine Selbstverständlichkeit mehr ist.

Oftmals stellt sich dann jedoch die grundsätzliche Frage, ob das Gebäude in seiner vorherigen Dimension und Ausgestaltung wieder errichtet werden soll, da ja die ursprüngliche Nutzung bei einem stillgelegten Betrieb nicht mehr der aktuellen entspricht. Somit wäre möglicherweise eine andersartige Ausgestaltung des wiedererrichteten Gebäudes zu bevorzugen.

Aber geht das überhaupt, wenn der Schaden über die Versicherung abgewickelt werden soll?

  • Nach einem Schadenfall hat man nur einmalig das Recht zum Weideraufbau auf den gleichen Grundmauern.
  • Ein Abriss und eine Wiederrichtung zu einem späteren Zeitpunkt kommen einem Neubau gleich und erfordern eine Baugenehmigung – und die ist heutzutage im Außenbereich schwierig zu bekommen.
  • Eine Wiederrichtung im Schadenfall zu einem anderen Nutzungszweck mit vom Ursprungsgebäude abweichender Ausgestaltung (z. B. als offene Remise) ist zulässig.
  • Die Art der Neuerrichtung ist bei uns nicht an die vorherige Nutzung gebunden. So kann zu Beispiel im Schadenfall ein ehemaliger, nicht mehr genutzter Rinderstall als offene Garage wieder aufgebaut werden, um sie dann entsprechend zu nutzen.
  • Diese Absicherung ist am Versicherungsmarkt einmalig!
  • Die Versicherung zum Neuwert ist unser diesen Voraussetzungen sehr viel sinnvoller als eine Versicherung zum Zeitwert, da es sich meist um ältere Gebäude handelt, deren Zeitwert weit unter den Kosten der Wiedererrichtung liegt.

Wichtig

Die Risiken leerstehender bzw. nicht mehr aktiv genutzter landwirtschaftlicher Betriebsgebäude sind nur individuell anhand ihrer Lage, ihres Zustands und ggf. ihrer zweckfremden Nutzung abschätzbar. Wir beraten Sie umfassend, indem wir Ihren Gebäudebestand begutachten, um uns einen Eindruck zu verschaffen. So versichern wir Ihre landwirtschaftlichen ehemaligen Betriebsgebäude realistisch, damit Ihnen im Schadenfall keine bösen Überraschungen drohen.

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Agrarschutzengel Tobias Schumacher – Dein Haus- und Hof-Versicherer

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