Hähnchenmast und Legehennenhaltung, wertvolle Tierbestände brauchen besonderen Schutz

Immer, wenn ein Unternehmen auf lebenden Tieren beruht, ist ein besonderes Risiko für Unterbrechungen der Produktion oder Verlust des Tierbestands zu berücksichtigen. Um Ihnen in diesem sensiblen Bereich besonders effektiv als Partner zur Seite zu stehen, setzen wir auf Vorsorgemaßnahmen, Umsicht bei der Bewirtschaftung des Betriebs und maßgeschneiderten Versicherungsschutz.

Schadensvermeidung ist der beste Schutz

Gemeinsam mit Ihnen macht unser Geflügel-Spezialist einen Rundgang über Ihren Betrieb. Gemeinsam werden Risiken besprochen, Eintrittspforten für Krankheitserreger oder Überträger von Keimen identifiziert und sonstige Risiken analysiert und eingegrenzt. Ein umfassendes Protokoll gibt Ihnen eine Leitlinie, an welchen Stellschrauben Sie drehen können und müssen, um Ihre betrieblichen Risiken auf ein vertretbares Minimum zu begrenzen.

Auf was sollte besonders geachtet werden?

  • Welche Personen bewegen sich auf dem Gelände?
  • Wer hat Zugang zum Stall?
  • Wie erfolgt die Desinfektion bei Zutritt zum Stall, gibt es Wannen zur Schuhdesinfektion?
  • Wie werden die Ställe gereinigt?
  • Wird einen Milbenbekämpfung durchgeführt?
  • Wie werden Schadnager bekämpft?
  • Können Wildvögel in den Stall eindringen?
  • Können Wildvögel oder Schadnager an gelagertes Futter oder Einstreumaterial gelangen und dieses kontaminieren?

„Am wichtigsten ist eine saubere Risikoeinstufung. Werden z.B. Gaskanonen zum Aufheizen des Stalles eingesetzt?“

Ein paar Beispiele, welche schwerwiegenden Ereignisse Ihren Bestand bedrohen könnten:

Anzeigepflichtige Tierseuchen wie beispielsweise die Gefügelpest (Aviäre Influenza (AI)) können zunächst zur Sperrung Ihres Betriebs und bei Nachweis der Seuche zum Verlust Ihres wertvollen Tierbestands durch Keulung führen.

 

Die Newcastle Krankheit kann ebenfalls zum Verlust Ihres Tierbestands führen. Sie befällt Hühner und Puten, aber auch Gänse, Enten und andere Vögel. Eine Impfung ab frühem Kükenalter wird empfohlen. Diese ist als Trinkwasserapplikation oder als Spray möglich.

 

Unfälle im Tierbestand können Ihren Tieren schaden.

Schadstoffe unterschiedlichster Art können Ihre Stallungen kontaminieren und Ihrem Tierbestand Schaden zufügen

An dieser Erkrankung sterben die erwachsenen Tiere zwar nicht, aber ihre Legeleistung ist stark beeinträchtigt. Durch gesteigerte Futterkosten kann Ihnen als Geflügelhalter ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstehen. Durch die Übertragbarkeit auf den Menschen besteht die Gefahr eines „Salmonellenskandals“, der den Absatz der Produkte nachhaltig beeinträchtigen kann. Es besteht Impfflicht bei Legehennenaufzucht!

Weitere übertragbare Tierkrankheiten sind zu beachten.

Federpicken und daraus folgend Kannibalismus können sich durch Imitationsverhalten in einem Bestand ausbreiten. Die Hühner fügen sich dabei gegenseitig signifikante Wunden zu, so dass dieses Fehlverhalten unbedingt unterbunden werden muss.

Was können Sie von uns erwarten?

  • Wir bieten Ihnen regelmäßige Rundgänge über Ihren Betrieb zur Erkennung von bestehenden Risiken und beraten Sie bei der Risikominimierung.
  • Wir versichern Ihren Betrieb angemessen und kennen die sensiblen Bereiche, für die Sie als Gefügelhalter besonderen Versicherungsschutz benötigen.
  • Wir versichern Ihren Betrieb, auch wenn andere Versicherungen sich zurückhaltend zeigen.

Welche Versicherungen können Sie bei uns abschließen?

  • Betriebs-Haftpflicht inkl. Produkthaftpflicht
  • Gebäudeversicherung
  • Inhaltsversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Elektronikversicherung (PV-Anlagen)
  • Tierversicherung
  • KFZ-Versicherung ggf. mit Maschinenversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Tierverluste
  • Verminderung der tierischen Produktionsleistung
  • Wertminderung der tierischen Erzeugnisse
  • Unterbrechung des Produktionsverfahrens
  • Lieferverbote
  • Verkaufsbeschränkungen

infolge von anzeigepflichtigen Tierseuchen, Unfällen im Tierbestand, Kontamination durch Schadstoffe, Salmonellose, Übertragbare Tierkrankheiten, Federpicken/Kannibalismus

Besonderheiten:

  • Keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadenfalles
  • 24 Monate Haftzeit im Bereich der Betriebsunterbrechung (Erstattung von Fixkosten und entgangenem Gewinn)
  • Absicherung einer Salmonellose gegen alle Salmonellenstämme möglich
Persönliche beratung

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