Versicherungen für
Schweinemast­betriebe
und Sauenhalter

Sie fragen sich, wer Sie tatsächlich realistisch und kompetent hinsichtlich Ihrer Risiken und des benötigten Versicherungsschutzes beraten kann? Sie kennen bisher keinen Versicherer, der sich in Ihren Themen und mit Ihren Sorgen „so richtig“ auskennt?

Dann sollten wir uns unbedingt unterhalten. Denn wir sind seit vielen Jahren in der Landwirtschaft tätig, kenne die Risiken und können gut einschätzen, welcher Versicherungsschutz für welche Betriebsart die angemessene Absicherung darstellt.

Wir besichtigen Ihren Betrieb mit Spezialisten

Jeder landwirtschaftliche Betrieb hat seine speziellen Anforderungen, jeder Betriebsinhaber legt auf andere Dinge hohe Priorität. Um dies alles wirklich einschätzen und Sie umfassend beraten zu können, besichtigen wir Ihren Hof mit einem Spezialisten, der Ihnen gleichzeitig auch Tipps und Hinweise zur Gefahrenminimierung geben kann. Denn nichts ist effektiver bei der Schadenbekämpfung als die Schadenvermeidung.

Was versichern wir?

  • Betriebs-Haftpflicht inkl. Produkthaftpflicht
  • Gebäudeversicherung (Absicherung der Betriebsgebäude, z.B. bei Feuer und/oder Sturm)
  • Inhaltsversicherung (Absicherung totes und lebendes Inventar)
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Tierversicherung (Absicherung des Tierbestands, auch bei Tierseuchen, pauschale Absicherung nach Tierzahlen und bewirtschafteten Flächen.)
  • Rechtsschutzversicherung
  • Absicherung des Landwirtes und seiner Familie (Ertragsausfallversicherung, Kranken-, Unfall-, etc.)
  • Häufige Schadenfälle sind Überspannungsschäden an z.B. Steuerungstechnik der Stallanlage.
  • Beispiel Ertragsausfallversicherung: Absicherung des Betriebs auch gegen anzeigepflichtige Tierseuchen abzusichern, so z. B. aktuell die Afrikanische Schweinepest (ASP) ein großes Thema der Landwirte. Optional kann dieser Versicherungsschutz auch noch auf weitere Krankheiten wie z.B. das porzine reproduktive und respiratorische Syndrom (PRRS) oder die Dysenterie erweitert werden.

Besonderheiten von uns für Sie:

Im Schadenfall möchten Sie zügig wieder Ihren Betrieb aufnehmen können. Z.B. bei großen Schäden durch Feuer oder Sturm wird ein Wiederaufbau erforderlich. Dies gestaltet sich jedoch in der heutigen Zeit nicht ganz einfach, da sich gesetzliche Vorgaben aktuell ständig und recht schnell ändern. Daher fehlt dem Landwirt häufig Planungssicherheit, denn die behördlichen Auflagen werden aktuell immer strenger. Dies bedeutet, dass Stallgebäude im Bestand in den nächsten Jahren an diese Anforderungen angepasst werden müssen. Dies betrifft ebenso neue wieder aufgebaute Stallgebäude, die ebenfalls den neuen Anforderungen genügen müssen.

Ein Beispiel: Der neue Stall darf nur mit einem modernen Luftwäscher aufgebaut werden, was natürlich mit Mehrkosten verbunden ist. Hier lassen wir Sie nicht im Stich und erstatten auch die zusätzlichen Kosten!

Neue bautechnische Anforderungen für JGS-Anlagen (Jauche-, Gülle- und Silagesickersaft-Anlagen) sind sehr komplex und führen ebenfalls zu Mehrkosten. So sollte der Güllekeller im Rahmen der Gebäudeversicherung heutzutage nicht mehr außen vorgelassen werden, da im Schadenfall hier ansonsten keine Kostenerstattung möglich ist.

Auch die zeitgemäße Umstellung der Produktion nach Tierwohl muss berücksichtigt werden, so dass beispielsweise auf einem Mastbetrieb auch seit Neuestem wieder Strohlager zu finden sind.

Im Falle eines Schadenfalles - Fragen über Fragen

Nach einem Schadenfall sind die Anforderungen an die Absicherung und die Beratung durch die Versicherung mittlerweile sehr vielfältig geworden. So stellen sich unsere landwirtschaftlichen Versicherungsnehmer viele Fragen:

  • Wird nach einem Schadenfall überhaupt eine Wiederaufbaugenehmigung erteilt werden?
  • Müssen ggf. zusätzliche behördliche Auflagen (wie beispielsweise ein moderner Luftwäscher) beim Wiederaufbau eingehalten werden, welche Mehrkosten werden entstehen?
  • Soll der Betrieb tatsächlich weiterhin als Schweinemastbetrieb geführt werden und dementsprechend ein moderner Schweinestall errichtet werden? Oder soll der Betrieb eingestellt oder umgestellt werden? Welche Nutzungsart ist zur weiteren Existenzsicherung die geeignete?
  • Ist der Wiederaufbau vielleicht nicht am bisherigen Standort möglich? Soll der Neubau daher an einem anderen Standort errichtet werden?
  • Wird der Betrieb in der nächsten Generation weitergeführt? Welche Vorstellungen hat der Hofnachfolger bezüglich der zukünftigen Ausrichtung des Betriebs?

Bereits im Vorfeld an alle Eventualitäten denken – Auch das macht uns besonders

Wir berücksichtigen bei der Zusammenstellung des Versicherungsschutzes alle vorgenannten Aspekte und blicken gemeinsam mit unseren Landwirten schon in die Zukunft. Entsprechend wird der Versicherungsschutz ein auf die Zukunft ausgerichtetes rundes Paket, das die meisten Eventualitäten gleich mitberücksichtigt. So finden wir beispielsweise Versicherungslösungen zur 100%igen Abdeckung aller Reparaturkosten. Mit unseren sehr liberalen Bedingungen zum Wiederaufbau ermöglichen wir selbst dann die Kostenerstattung, wenn ein Wiederaufbau mit geänderter Nutzungsart (z. B. Lagerhalle statt Schweinestall) erfolgen soll.

Zudem berücksichtigen wir auch Betriebsteilungen in mehrere steuerlich selbstständige Betriebe, da dies relativ häufig vorkommt und bei der Zusammenstellung der richtigen Absicherung beachtet werden muss.

Persönliche beratung

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Gerne stelle ich Ihnen mein Angebot speziell für Ihre Bedarfssituation vor. Kontaktieren Sie mich per Telefon, E-Mail oder kommen Sie einfach vorbei.

Agrarschutzengel Tobias Schumacher – Dein Haus- und Hof-Versicherer

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